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Alles Wissenswerte für Ihren sicheren Aufenthalt bei uns:
Die Gäste werden gebeten den Sicherheitsabstand einzuhalten,
die Hände regelmäßig zu waschen und die Hust- und Niesetikette einzuhalten.
Für einen unbeschwerten Aufenthalt bei uns sind folgende Voraussetzungen
bei Anreise notwendig:
ein tagesaktueller (max. 24 Stunden alt) negativer COVID-19-Schnelltest oder
eine ärztliche Bescheinigung, dass eine Covid-19 Infektion (über PCR-Test bestätigt)
mindestens 28 Tage und höchsten 6 Monate zurückliegt oder
eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation vorzuweisen.
Der Nachweis muss für jede Person vorgelegt werden.
Der Test muss bei Anreise vorgelegt werden. Die kostenfreien Bürgertests in den Testzentren
können hierfür genutzt werden.
Des Weiteren können zusätzlich folgende Stellen ein negatives Testergebnis bestätigen:
- Arbeitgeber-innen
- Anbieter-innen von Dienstleistungen
- Schulen für deren Schüler/innen sowie Personal
Wenn Sie sich unwohl fühlen oder eine Erkrankung in Erwägung ziehen,
konsultieren Sie sicherheitshalber Ihren Arzt bevor Sie in das Jugendgästehaus einchecken.
Gäste, die während des Aufenthaltes Krankheitssymptome feststellen werden gebeten
im Zimmer zu bleiben und über die Rezeption einen Arzt zu rufen.
Auf diese Weise tragen Sie zu der allgemeinen Sicherheit und dem Schutz Ihrer Mitmenschen bei.
Die landesspezifischen Verordnungen sind einzuhalten. Damit ist während des Aufenthalts alle
drei Tage ein negativer Schnelltest vorzulegen.
In den öffentlichen Bereichen, sowie im Jugendgästehaus gilt eine Mund-Nasen-Maskenpflicht
mit medizinischen Masken bzw. FFP2 Masken.
FFP2
med. Masken